SF Grambin Beteiligung GmbH beantragt Aufhebung des Insolvenzverfahrens und kündigt rechtliche Schritte an
Stellungnahme der Gesellschaft zum Verfahren beim Amtsgericht Charlottenburg, Az. 3612 IN 1515/26.
Die SF Grambin Beteiligung GmbH, Birkbuschstraße 40, 42, 12167 Berlin, hat nach eigener Mitteilung mit Blick auf das beim Amtsgericht Charlottenburg anhängige Insolvenzverfahren die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Das Verfahren war am 2. Juli 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Nach Darstellung der Gesellschaft habe sich im Berichtstermin beziehungsweise in der Gläubigerversammlung am 12. August 2026 gezeigt, dass die tatsächliche Lage aus ihrer Sicht nicht mit einem typischen Insolvenzfall vergleichbar sei.
Die Gesellschaft erklärt hierzu:
- Bis zu diesem Termin seien nach ihren Angaben keine Forderungen von Gläubigern angemeldet worden.
- Das zentrale Vermögensobjekt, das Grundstück Birkbuschstraße 40, 42, sei nach ihrer Darstellung aus der Insolvenzmasse freigegeben worden.
- Es bestehe nach Angaben der Gesellschaft lediglich eine Forderung des Finanzamtes, deren rechtliche Grundlage – insbesondere im Hinblick auf Grundsteuer und Grunderwerbsteuer – aus ihrer Sicht nicht abschließend geklärt sei.
Dem stehe nach Darstellung der Gesellschaft ein erhebliches, frei verfügbares Vermögen gegenüber. Die Gesellschaft vertritt deshalb die Auffassung, weder zahlungsunfähig noch überschuldet zu sein und eine etwaige Steuerforderung aus eigenen Mitteln erfüllen zu können.
Die Gesellschaft teilt mit, folgende Anträge gestellt zu haben:
- Aufhebung des Insolvenzverfahrens,
- Entlassung des Insolvenzverwalters,
- hilfsweise Anordnung der Eigenverwaltung.
Zugleich kündigt die SF Grambin Beteiligung GmbH an, rechtliche Schritte gegen den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marcel Heinol prüfen und einleiten zu lassen. Die Gesellschaft beanstandet das vom vorläufigen Insolvenzverwalter erstellte Gutachten. Nach ihrer Auffassung beruhe es auf einer unvollständigen Informationsgrundlage; insbesondere seien Kryptovermögen, Grundpfandrechte und steuerliche Forderungen nicht sachgerecht berücksichtigt oder bewertet worden. Diese Bewertung ist die Rechtsauffassung der Gesellschaft und bislang nicht gerichtlich festgestellt.
„Die Insolvenzordnung dient der geordneten Abwicklung tatsächlich insolventer Schuldner – nicht der Blockade eines wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmens wegen einer einzigen, zweifelhaften Steuerforderung auf Basis eines fehlerhaften Gutachtens. Wir werden das Verfahren nicht nur bis zur Aufhebung begleiten, sondern auch die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters Marcel Heinol konsequent rechtlich prüfen lassen.“Steffen Fräbel · Geschäftsführer
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SF Grambin Beteiligung GmbH
Birkbuschstraße 40, 42 · 12167 Berlin
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